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Anordnung einer Gemeindeabstimmung

7. Januar 2022
Ergänzend zu den eidgenössischen Vorlagen kommt in Horgen am Sonntag, 13. Februar 2022 die folgende gemeindliche Vorlage zur Abstimmung:

Gemeindeabstimmung

  • Energieverbund Hirzel: Erste Ausbauetappe, Projektgenehmigung und Kreditbewilligung von Fr. 2'403'000.00.


Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde Horgen. Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis sowie die Stimmzettel bis am Samstag, 22. Januar 2022, nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 11. Februar 2022, bei der Abteilung Präsidiales verlangen. Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung des Urnenlokals am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.


Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus Horgen. Die Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.

Unter Berücksichtigung von Covid-19 wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt am Abstimmungssonntag ab 09.00 Uhr im Gemeindehaus Horgen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Gemeinderat Horgen