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Erneuerungswahl des Notars

15. Oktober 2021
Notariatskreis Horgen (umfassend die Gemeinden Horgen und Oberrieden)

Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2022 - 2026, 1. Wahlgang

Wahlanordnung
Der Gemeinderat Horgen als wahlleitende Behörde gemäss § 12 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Notars des Notariatskreises Horgen für die Amtsdauer 2022 – 2026 auf den Sonntag, 27. März 2022 an.

In Anwendung von §§ 48 ff. GPR wird eine Frist von 40 Tagen bis am 24. November 2021 angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Als Notar ist wählbar, wer im Besitz eines Wahlfähigkeitszeugnisses des Obergerichts des Kantons Zürich ist und im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Horgen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden nach Ablauf der ersten Frist mit amtlicher Publikation veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die als Notar vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen erhältlich oder können auf unserer Website heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen