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Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden

8. Oktober 2021
Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen folgender Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 auf den Sonntag, 27. März 2022 an:
  • 9 Mitglieder des Gemeinderats inkl. Gemeindepräsidium und Schulpräsidium
  • 6 Mitglieder der Schulpflege (das Schulpräsidium wird im Rahmen der Gemeinderatswahl gewählt)
  • 6 Mitglieder der Sozialbehörde (das Präsidium wird durch den Gemeinderat gestellt)
  • 7 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission inkl. Präsidium


In Anwendung von Artikel 13 und 14 der neuen Gemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 17. November 2021 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) durchgeführt. Für jede Behörde wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen worden sind.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, erhältlich oder können auf unserer Website heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Horgen