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Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Tödistrasse 62" - öffentliche Auflage

23. Juli 2021
Hier finden Sie die Publikation für die Teilrevision des Privaten Gestaltungsplan "Tödistrasse 62".

Der Gemeinderat Horgen hat an der Sitzung vom 19. Juli 2021 der Teilrevision des privaten Gestaltungsplans " Tödistrasse 62" zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zugestimmt.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 23. Juli 2021 bis zum 21. September 2021 bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Bitte beachten Sie die neuen Schalteröffnungszeiten.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind spätestens bis zum 21. September 2021 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

Gemeinderat Horgen

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