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Feuerungskontrolle: Vertragsgenehmigung

20. November 2020
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss-Nr. 355 vom 2. November 2020 den neuen Vertrag zwischen der Gemeinde Horgen und der Bischof & Rohner AG, vertreten durch Mike Bischof, Seestrasse 677, 8706 Meilen, betreffend Auftrag für die Führung der Fachstelle Feuerungskontrolle (Modell 2), genehmigt.

Die vorgeschriebenen, hoheitlichen Feuerungskontrollen für Neuanlagen, Ersatzanlagen, Stichproben, Nachmessungen und Klagekontrollen werden weiterhin durch die Bischof & Rohner AG vorgenommen. Die Kosten für die Durchführung von Feuerungskontrollen werden dem Anlagebetreiber von der Fachstelle direkt in Rechnung gestellt (jeweils nach dem aktuell gültigen Gebührenplan vom AWEL).

Gemeinderat Horgen

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