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Feuerungskontrolle: Vertragsgenehmigung
Die vorgeschriebenen, hoheitlichen Feuerungskontrollen für Neuanlagen, Ersatzanlagen, Stichproben, Nachmessungen und Klagekontrollen werden weiterhin durch die Bischof & Rohner AG vorgenommen. Die Kosten für die Durchführung von Feuerungskontrollen werden dem Anlagebetreiber von der Fachstelle direkt in Rechnung gestellt (jeweils nach dem aktuell gültigen Gebührenplan vom AWEL).
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |