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Neue Gemeindeordnung bereit für Urnenabstimmung am 7. März 2021

22. Oktober 2020
Der Gemeinderat hat die neue Gemeindeordnung definitiv zuhanden der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 verabschiedet. Dies nachdem der Kanton Zürich die neue Gemeindeordnung termingerecht mit positivem Resultat vorgeprüft hat. Die Synopse (Gegenüberstellung bisher – neu) kann unter Publikationen Revision Gemeindeordnung heruntergeladen werden.

Die Gemeindeordnung regelt aufgrund des Gemeindegesetzes den Bestand sowie die grundsätzliche Organisation der politischen Gemeinde Horgen und bestimmt die Zuständigkeit ihrer Organe. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Legislaturplanung 2018 bis 2022 die Totalrevision der Gemeindeordnung auf Basis eines Mitwirkungsverfahrens zum externen Legislaturziel erklärt. Die neue Gemeindeordnung soll in der Folge auf die Amtsperiode 2022 bis 2026 in Kraft gesetzt werden.

Während Ende 2019 im Mitwirkungsverfahren noch zwei runde Tische durchgeführt werden konnten, musste die Projektfortsetzung in der ersten Hälfte des Jahres 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie online stattfinden. Zwischen dem 12. März und dem 12. Juni 2020 konnten interessierte Einwohnerinnen und Einwohner einen Online-Fragebogen ausfüllen. Ausserdem haben 14 Parteien und Interessensvertretungen in schriftlicher Form ihre Überlegungen und Anträge beim Gemeinderat eingereicht.

Der Gemeinderat hat in der Folge Ende Juni/Anfang Juli 2020 die Rückmeldungen verarbeitet und einen Entwurf der neuen Gemeindeordnung erstellt. Er hat damit einen gewichtigen Teil der breit abgestützten Anliegen aufgenommen und darüber entsprechend detailliert berichtet (siehe Totalrevision der Gemeindeordnung: Ablauf Vernehmlassungsverfahren). Dieser Entwurf wurde durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich mit positivem Resultat vorgeprüft.

Aufgrund der am 19. Oktober 2020 erfolgten definitiven Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung durch den Gemeinderat können die Horgner Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 über die neue Gemeindeordnung abstimmen. Dabei wird auch der im Vorfeld kontrovers diskutierten Änderung bezüglich Wahl des Schulpräsidiums Rechnung getragen. Den Stimmberechtigten wird eine Variantenabstimmung zum Entscheid unterbreitet. Hauptantrag des Gemeinderats ist die Bestimmung des Schulpräsidiums durch den Gemeinderat (Das Präsidium der Schulpflege wird dabei nach der Volkswahl des Gemeinderats im Rahmen der Ressortverteilung durch den Gemeinderat bestimmt.). Als Variantenantrag ist die Möglichkeit der Wahl des Schulpräsidiums direkt durch die Stimmberechtigten vorgesehen (Das Präsidium der Schulpflege wird im Rahmen der Volkswahl des Gemeinderats direkt von den Stimmberechtigten gewählt.).

Bei Annahme tritt die neue Gemeindeordnung auf den 1. Januar 2022 bzw. die neue Amtsperiode 2022 bis 2026 in Kraft.

Gemeinderat Horgen