Inhalt

Plakate: Kulturplakatständer und Anschlagtafel

Die Gemeinde Horgen verfügt über 12 Kulturplakatständer. Die Anschlagtafeln stehen der Gemeindeverwaltung, sowie allen kulturellen Institutionen und Vereinen mit Sitz in der Gemeinde Horgen zur Verfügung oder wenn der Verein, die Institution oder der Anlass von der Gemeinde Horgen unterstützt wird. Das Kleinplakat wirbt für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die in der Gemeinde Horgen stattfinden und öffentlich zugänglich sind (Theater, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Führungen, Tanz oder Film, Sportveranstaltungen).

Plakate für Veranstaltungen mit rein kommerziellem Charakter werden nicht berücksichtigt. Plakate ohne Veranstaltungstermin werden zurückgewiesen. Die Plakate dürften religiöse und sittliche Gefühle nicht verletzten und müssen politisch neutral sein. Die Erwähnung von Tabak- und Alkoholprodukten ist nur im Umfang des Sponsorings gestattet.

Ein Veranstalter kann pro Woche maximal zwei Plakate aushängen. Pro Woche können maximal neun Veranstaltungen publiziert werden; überzählige Plakate werden nach Möglichkeit eine Woche später ausgehängt. Die Plakate bleiben während einer Woche hängen. Es gibt keinen Anspruch auf Plakatplätze. Die Gemeinde entscheidet abschliessend über die Aushänge.

Anschlagtafel
Für Plakate hat die Gemeinde an folgender Stelle eine Plakatanschlagtafel angebracht:

  • Bushaltestelle Sportplatz Allmend (seeseitig)

Diese Anschlagtafel kann frei genutzt werden. Nach einer Veranstaltung müssen die Plakate entfernt werden. 

Kulturplakatständer
Die 12 Kulturplakatständer stehen an verschiedenen Orten im ganzen Gemeindegebiet verteilt. Vereine und Organisationen können frühestens am Donnerstag in der dritten Woche vor dem Veranstaltungstermin maximal 12 Plakate bei der Abteilung Einwohnerdienste im Gemeindehaus abgeben. Diese Plakate werden jeweils mittwochs durch einen Mitarbeitenden der APG abgeholt und professionell auf die Plakatständer aufgezogen.

Plakatgrösse
Format A3 (senkrecht)

Papierstärke
110 bis 120 Gramm

Standorte

Plakat Standorte

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Allfällige Fragen sind an die Kulturbeauftragte der Gemeinde zu richten. 

Weitere Möglichkeiten
Plakate dürfen selbstständig bzw. nur mit Zusage des Eigentümers oder der Eigentümerin in Schaufenstern sowie in Ladeneingangsnischen angebracht werden.

Die Gemeinde Horgen verfügt über ein Plakatnetz im Weltformat (F4). Dieses ist ausschliesslich für kulturelle Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde Horgen bestimmt und wird nach Anmeldung und Prüfung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Kontakt: Kulturbeauftragte

Zugehörige Objekte