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Strassenbeleuchtung
Nach § 3 lit. g des Strassengesetzes vom 27. September 1981 sind Beleuchtungsanlagen Bestandteil der Strassen sowie Rad- und Fusswege und gehören somit im Bereich der Gemeindestrassen und -wegen zum Inventar der Abteilung Tiefbau der Gemeinde Horgen.
Die allgemeinen und technischen Grundlagen für die öffentliche Beleuchtung (ÖB) auf Gemeindestrassen, Rad- und Fusswegen sind im Beleuchtungskonzept der Gemeindestrassen Horgen (dat. Mai 2012) festgehalten.
Park-, Sport- und Schulhausanlagen sowie andere öffentliche Liegenschaften sind nicht Bestandteil dieses Konzepts. Staats-, Nationalstrassen und kantonale Autobahnen werden in einem separaten Reglement geregelt.
Bei einer Störungsmeldung einer Strassenbeleuchtung verwenden Sie das Online-Formular oder melden Sie die Störung dem Elektrizitätswerk Horgen, Telefon 044 727 92 00.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bau | 044 728 43 11 | bau@horgen.ch |
Name | Download |
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