Inhalt

Adressauskunft

Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.

Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Auskunft
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit.a Informations- und Datenschutzgesetz):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum


Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (Interessennachweis beilegen):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort


Gebühren
Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Fr. 15.00 bis Fr. 30.00, die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung.

Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Preis

Fr. 15.00 bis Fr. 30.00

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