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Winterdienst

Während der Winterdienst-Periode (anfangs November bis Ende März) erreichen Sie unser Winterdienst während 24 Stunden unter  Telefon 044 725 16 01 (Anrufumleitung)

Kontakt
Strasseninspektorat
Schütz Christian, Fachbereichsleiter
Waldeggstrasse 19
8810 Horgen
Telefon 044 725 16 01
Mobile 079 510 49 39

Weitere wichtige Telefon-Nummern
Gemeindepolizei Horgen 044 725 50 00
Kantonspolizei Burghalden 044 727 37 77
Verkehrszug Neubüel, Wädenswil 043 833 17 00
Strasseninspektorat Kanton Zürich 043 257 92 40
See-Spital Horgen 044 728 11 11
Medizinische Notfall-Nummer 0800 33 66 55
Sanitätsnotruf 144
REGA 1414

Grundinformationen
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen (insbesondere auf Buslinien), Fusswegen und öffentlichen Plätzen in bewohnten Gebieten sowie auf öffentlichen Parkplätzen.

Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht.

Prioritätensetzung

Dringlichkeitsstufe 1
Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstrassen, Strassen für ÖV und Schulbusse, Industriezufahrten, stark frequentierte Fussgängerübergänge, Treppen und Haltestellen.

Dringlichkeitsstufe 2
Verbindungsstrassen, Wohnsammelstrassen, übrige Rad-/Gehwege

Dringlichkeitsstufe 3
Wohnstrassen und übrige Verkehrsflächen, soweit sie im Handbuch Winterdienstorganisation aufgeführt sind.

Bei anhaltendem, starken Schneefall werden die Flächen der Dringlichkeitsstufe 1 wiederholt geräumt, jene der Stufe 2 und 3 erst im Anschluss.

Betrieb

  • Eine Schneeräumung wird erst ab einer Schneehöhe von 3 bis 5 cm durchgeführt.
  • Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt
  • Die Verpflichtung für einen dauerhaften 24-Stunden-Einsatz kann nicht erwartet werden.
  • Zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr darf keine Schneeräumung erwartet werden.
  • Private Haus- und Garageneinfahrten sowie Hauszugänge müssen vom Grundeigentümer selber freigehalten werden. Es besteht kein Anspruch auf Dienstleistungen die nicht im öffentlichen Interesse sind.
  • Privatstrassen sind grundsätzlich Sache der privaten Eigentümer. Sofern es die Ressourcen zulassen, kann die Gemeinde auf Antrag die Schneeräumung übernehmen (bisherige Praxis).
  • Zur Glatteisbekämpfung werden nur die nach der Stoffverordnung des Bundes zugelassenen Auftaumittel verwendet, zur Hauptsache Natrium- und Calciumchlorid, in Ausnahmefällen kann diese Anwendung mit Splitt oder Sand ergänzt werden.
  • Auf Waldstrassen, Flur- und Wanderwegen wird auf den Einsatz von Taumittel zu Gunsten der Umwelt verzichtet (Verwendung von Splitt).


Öffentliches Strassen- und Fusswegnetz

  • Kantonsstrassen* ca. 19 km
  • Gemeindestrassen ca. 73 km
  • Gemeinde-Gehwege ca. 30 km
  • Kantons-Gehwege ca. 10 km
  • Total ca. 113 km

* Für die Kantonsstrassen (Zuger-, See-, Rietwies- und Sihltalstrasse) ist das Kantonale Tiefbauamt, Telefon 043 257 92 40, zuständig.

Personal
19 Mitarbeiter Strasseninspektorat (inkl. Auszubildender)
11 private Vertragsnehmer

Zugehörige Objekte