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Pilzkontrolle

Die Pilzkontrolle der Gemeinden Oberrieden, Wädenswil und Horgen wird jedes Jahr von anfangs August bis Ende Oktober zentral in Horgen durchgeführt.

Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983:

§ 2 Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

§ 5 Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

§ 6 Übertreten dieser Verordnung kann mit Busse bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.


In der Kernzone des Wildnispark Zürich ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die entsprechenden Markierungen.
 

Lokalität
Ehemaliges Gemeindehaus Hirzel, Bergstrasse 6, 8816 Hirzel

Kontrollzeiten 
Jeweils anfangs August bis Ende Oktober. Im November nur auf Anfrage.

Kontolltag Kontrollzeit
Montag 18.30 - 19.00 Uhr
Mittwoch 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 18.00 - 19.00 Uhr

 

Ortspilzexperten Telefon
Kälin Anton, Horgen 044 725 42 63
Leuthold Godi, Horgen 043 244 00 88
Hofmann Susanne, Hirzel 044 729 94 53

 

Zugehörige Objekte