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Hundesteuer: Gemeinde

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Diese haben jedes Frühjahr ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen.

Ab 01.01.2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens 3 Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein.

Steuererleichterungen
In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.)
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Hundeverabgabung
zugehörige Online-Dienste: Hund: Gesuch Haltebewilligung Kampfhunde
Hund: Informationen und Broschüren
Hundeverabgabung
zuständig: Polizei- und Wehramt
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