Hundesteuer: Gemeinde |
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Diese haben jedes Frühjahr ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen. Ab 01.01.2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens 3 Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein. Steuererleichterungen In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.) |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Hundeverabgabung |
| zugehörige Online-Dienste: | Hund: Gesuch Haltebewilligung Kampfhunde Hund: Informationen und Broschüren Hundeverabgabung |
| zuständig: | Polizei- und Wehramt |
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