Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist oberstes Führungsorgan der Gemeindeverwaltung. Sie bildet das Bindeglied zwischen Gemeinderat (strategisch) und Gemeindeverwaltung (operativ).
Der Gemeindeschreiber bildet zusammen mit den Geschäftsleitungsmitgliedern die Geschäftsführung der Gemeindeverwaltung. Er führt den Vorsitz. Folgende Bereiche sowie deren Abteilungen und Unterabteilungen (Fachbereiche) gehören der Geschäftsleitung an:
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