Pilzkontrolle
Die Pilzkontrolle der Gemeinden Hirzel, Oberrieden, Wädenswil und Horgen wird jedes Jahr von Anfangs August bis Ende Oktober zentral in Horgen durchgeführt. Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983: § 2 Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. § 5 Eine Person darf imTag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. § 6 Übertreten dieser Verordnung kann mit Busse bis Franken 1'000.00 bestraft werden. Lokalität: Gärtnerhaus auf dem Friedhofsareal, Kirchstrasse 58, 8810 Horgen, (50 m oberhalb reformierter Kirche, Eingang von Seite Kirchstrasse). Parkplatzmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Schinzenhof. Kontrollzeiten: ab Samstag, 4. August bis Ende Oktober 2012. Im November nur auf Anfrage.
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