Inhalt

Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 – 2014<br>Wahlanordnung

3. Oktober 2009
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl folgender Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 – 2014 auf Sonntag, 31. Januar 2010 festgesetzt:

– Gemeinderat, 9 Mitglieder, inkl. Präsidentin/Präsident
– Rechnungsprüfungskommission, 7 Mitglieder. inkl. Präsidentin/Präsident
  • Sozialbehörde, 6 Mitglieder
In Anwendung von § 49 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine Frist von 40 Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach dieser Publikation und reicht bis und mit Donnerstag, 12. November 2009.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden am Dienstag, 17. November 2009 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr geändert werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können beim Präsidialamt Horgen, Büro 501, Telefon 044 728 42 80 oder über die Internet-Homepage der Gemeinde (www.horgen.ch) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen
3. Oktober 2009

Zugehörige Objekte

Name
0910_Wahlvorschlag.pdf Download 0 0910_Wahlvorschlag.pdf