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Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen, Aussichtspunkt Plattenstrasse

28. August 2009
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. August 2009 die Teilrevision der Nutzungsplanung und der damit verbundenen Änderung des kommunalen Zonenplans zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Diese Zonenplanänderung soll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2009 vorgelegt werden.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Neubeurteilung und Neufestlegung des Aussichtspunktes Plattenstrasse.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 29. August 2009 bis 27. Oktober 2009, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 27. Oktober 2009 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.


Horgen, 28. August 2009                                           GEMEINDERAT HORGEN