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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

28. August 2009
Am Sonntag, den 27. September 2009, finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:
A - Eidgenössische Volksabstimmung

1
Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze, geändert durch den Bundesbeschluss vom 12. Juni 2009 über die Änderung dieses Beschlusses

2
Bundesbeschluss vom 19. Dezember 2008 über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

B - Kantonale Volksabstimmung
1
Kantonale Volksinitiative für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich

Kirchliche Volksabstimmungen

2
Abnahme der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

3
Abnahme der Kirchenordnung der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich

D - Gemeindeabstimmung

Horgen
Primarschulhaus Allmend – Bau- und Benutzungsrechtsvertrag mit der Allmendkorporation Horgen AKH – Zustimmung zum jährlich wiederkehrenden Kredit von derzeit Fr. 260'332.50
(Der genaue Wortlaut des Baurechtsvertrags kann auf dem Präsidialamt oder auf www.horgen.ch eingesehen werden.)

Oberrieden
1
Antrag des Gemeinderates betreffend die Bewilligung eines Kredites von Fr. 835'000.00 für den Bau des gemeindeeigenen Teils der „Unterniveaugarage Alterswohnhaus im Spielhof“ sowie der Genehmigung der Baurecht- und Darlehensverträge mit der Genossenschaft für Alterswohnungen (GAWO)

2
Antrag des Gemeinderates und der Schulpflege betreffend Genehmigung des Kredites von 6’950'000.00 Franken, Werkpreis, für den Neubau des Multifunktionsgebäudes sowie die Teilrenovation und den Umbau des Schulhauses Langweg

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 29. August 2009 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 25. September 2009 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Für die kirchlichen Wahlen sind die Angehörigen der evangelisch-reformierten oder der römisch-katholischen Kirchgemeinde stimmberechtigt.

Ausübung des Stimmrechtes
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 10.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.15 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmung auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen