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Öffentliche Auflage einer Gewässernutzung

31. Juli 2009
Folgendes Projekt wird gemäss § 38 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Springbrunnenanlage (zwischen Schiffsteg und Sust)
Ersatz/Erweiterung der bestehenden Anlage

Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 31. Juli 2009 während 30 Tagen, d.h. bis am Montag, 31. August 2009, während den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§40 WWG, §§ 21 ff. VRG).


Horgen, 31. Juli 2009

Der Gemeinderat