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Nutzungsplanung Horgen, Zustimmung zum Privaten Gestaltungsplan Baumschule Rusterholz AG

3. Juli 2009
Mit Beschluss vom 25. Juni 2009 hat die Gemeindeversammlung dem Privaten Gestaltungsplan Baumschule Rusterholz AG zugestimmt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation gerechnet, bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Formelle und materielle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Während der Rekursfrist, d.h. vom 4. Juli 2009 bis am 3. August 2009, liegen der Gemeindeversammlungsbeschluss und die Planunterlagen beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gemeinderat Horgen