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Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion - Grippe A/H1N1: Lage im Kanton Zürich stabil

4. Mai 2009
Die Pandemiegefahr im Kanton Zürich hat sich gemäss Einschätzung des Fachstabes der kantonalen Führungsorganisation nicht verändert. Zurzeit bestehen keine Anzeichen, dass eine unmittelbare Ausbreitung der Grippe A/H1N1 («Schweinegrippe») im Kanton Zürich bevorsteht. Es sind aber weiterhin die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, falls sich die Situation verschärfen sollte.
Keine Infizierung im Kanton Zürich
Bei den in der vergangenen Woche gemeldeten Verdachtsfällen haben die Laboranalysen ergeben, dass sich die betroffenen Personen nicht mit der Grippe A/H1N1 angesteckt haben. Die Abschirmung der Personen und deren Umfeld konnte darum aufgehoben werden. Zurzeit wird bei drei Personen abgeklärt (Stand heute 15 Uhr), ob eine Infizierung vorliegt. Zwei Personen sind in Spitalpflege, eine wird zu Hause betreut und abgeschirmt. Der Verlauf liegt bei allen Betroffenen im Rahmen einer üblichen grippalen Symptomatik. Ansteckungen mit dem Virus liegen im Kanton Zürich nicht vor.

Empfehlungen an die Gemeinden und Betriebe
Überprüfen der Pandemiepläne Der von der Kantonspolizei koordinierte Fachstab der kantonalen Führungsorganisation mit Vertretungen der kantonalen Verwaltung, der Städte Zürich und Winterthur, der Zürcher Gemeinden und des Flughafens Zürich empfiehlt den Gemeinden, Institutionen und Betrieben im Kanton Zürich weiterhin zu überprüfen, wie bei einer Verschärfung der Lage die Gemeindefunktionen und die Funktionen der Betriebe sichergestellt werden können. Weitergehende Massnahmen sind im Moment nicht zu ergreifen und würden im Bedarfsfall auf die Empfehlungen des Bundes abgestützt.

Empfehlungen an die Bevölkerung
Für die Bevölkerung gelten die Verhaltensempfehlungen des Bundes, die im Internet-Angebot des Bundes (www.bag.admin.ch/influenza) oder via Webseite der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich (www.gd.zh.ch) abrufbar sind:

  • Wirksamste Hygienemassnahme zur Verhütung von Ansteckungen - auch von normalen Grippeviren - sind regelmässiges Händewaschen und die Benutzung von Papier-, statt Stofftaschentüchern bei Schnupfen.
  • Das primär gegen die Weiterverbreitung zum Einsatz gelangende Tamiflu soll nicht gehortet und vor allem nicht ohne ärztliche Begleitung angewendet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sich Resistenzen bilden und das Medikament im Krankheitsfall nicht wirksam ist.
  • Das Anlegen eines Maskenvorrats kann sinnvoll sein (max. 50 Stück pro erwachsene Person). Die Masken sollen erst getragen werden, wenn der Bund dies empfiehlt.

Ansprechperson für Fragen: Urs Rüegg, Leiter Kommunikation des Gesundheitsdirektion, Telefon 043 259 52 29

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