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Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone
Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone
Bestehende Zone Bahnhofstrasse Ost (Ausdehnung)
- Bahnhofstrasse, von der Kirchstrasse bis zur Dorfgasse
Die nachfolgend aufgeführten Strassen sind Bestandteil dieser neuen Tempo-30-Zonen, jedoch erfolgen hier keine baulichen Massnahmen.
- Dorfgasse
- Gerweweg
Das Projektdossier liegt ab Publikation vom 13. März 2009 während 30 Tagen im Bausekretariat Horgen zur Einsicht auf.
Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Horgen