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Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone

13. März 2009
Oeffentliche Auflage von Ausführungsprojekten „Bauliche Massnahmen Tempo 30“ gemäss § 16 Strassengesetz.

Bauliche Massnahmen in der Tempo-30-Zone

Bestehende Zone Bahnhofstrasse Ost (Ausdehnung)

  • Bahnhofstrasse, von der Kirchstrasse bis zur Dorfgasse
Auframpung Bereich Einmündung Dorfgasse in Bahnhofstrasse (vertikalen Versatz)

Die nachfolgend aufgeführten Strassen sind Bestandteil dieser neuen Tempo-30-Zonen, jedoch erfolgen hier keine baulichen Massnahmen.

  • Dorfgasse
  • Gerweweg

Das Projektdossier liegt ab Publikation vom 13. März 2009 während 30 Tagen im Bausekretariat Horgen zur Einsicht auf.
Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat Horgen