Inhalt

Verkehrsanordnung

13. März 2009
Auf Beschluss des Gemeinderates hat die Sicherheitsdirektion folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Die bestehende Zone Bahnhofstrasse Ost wird ausgedehnt. Auf der Dorfgasse, dem Gerweweg und der Bahnhofstrasse, von der Kirchstrasse bis zur Dorfgasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und entsprechend signalisiert.

Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Tempo-30-Zone Bahnhofstrasse Ost wird auf der Dorfgasse, bei der Einmündung in die Bahnhofstrasse, die Vortrittsregelung „Stop“ aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.

Gegen diese Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Kaspar-Escher-Haus, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
(Rekurse gegen die unterstützende, bauliche Massnahme sind an den Bezirksrat zu richten)


Gemeinderat Horgen