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Seestrasse (Meilibach), Neubau öffentlicher Parkplatz für 21 Fahrzeuge

23. Januar 2009
Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes

Folgendes Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Seestrasse (Meilibach)
Neubau öffentlicher Parkplatz für 21 Fahrzeuge


Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 23. Januar 2009 während 30 Tagen, d.h. bis am Montag, 23. Februar 2009, während den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§17 StrG, §§ 21 ff. VRG).


Horgen, 23. Januar 2009

Der Gemeinderat