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Revision Minergieförderreglement
Die revidierte Fassung des Ausführungsreglementes bzw. die Anpassungen des Reglementes finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument oder Sie können es während 30 Tagen nach Publikation beim Umwelt- und Gesundheitsamt einsehen.
Gegen die Anpassungen des Ausführungsreglementes kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksamt Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Ausführungsreglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Energie und Umwelt | 044 728 42 91 | energieumwelt@horgen.ch |