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Sitzungsbericht der Schulpflege: Genehmigung Voranschlag 2009

18. September 2008
Die Schulpflege hat den Voranschlag 2009 zuhanden des Gemeinderates verabschiedet. Der Ausgabenüberschuss stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund eine Million. Die beiden Sprachheilkindergärten Arn und Fischenrüti werden mit der Umsetzung der sonderpädagogischen Massnahmen an der Schule Horgen geschlossen. Ausserdem beschloss die Schulpflege ein Rauchverbot in ihren Schul- und Sportlokalitäten.
Der Voranschlag 2009 der Schule weist Ausgaben von 24,784 Mio. Franken und Einnahmen von 1,465 Mio. Franken auf. Der Ausgabenüberschuss beträgt 23,319 Mio. Franken. Er liegt um 4,81 % oder um 1,122 Mio. Franken höher als der Voranschlag 2008. Die wichtigsten Abweichungen im Überblick:
 
Fr.95'000.00 Staatsbeiträge für den Sprachheilkindergarten (Mindereinnahmen)
 Fr.  124'000.00 Beiträge an kantonale Mittelschulen (Mehraufwendungen)
Fr. 132'000.00 Heilpädagogische Schule (Mehraufwendungen)
Fr. 433'000.00 Beiträge an Sonderschulungen (Mehraufwendungen)
Fr. 41'000.00 EDV Eigene (Mehraufwendungen)
Fr. 825'000.00 


Die bedeutendsten Abweichungen sind auf die NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton) zurückzuführen. Die Schulpflege kann hier wenig Einfluss auf die Kostensteigerung nehmen.

Aufhebung Sprachheilkindergärten
Auf Beginn des Schuljahres 2009/10 werden die sonderpädagogischen Massnahmen des neuen Volksschulgesetzes an der Schule Horgen umgesetzt. Die Schulpflege hat zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen, alle Kleinklassen auf diesen Zeitpunkt aufzuheben. Damit das Sonderpädagogische Konzept sinnvollerweise an allen Stufen zur gleichen Zeit eingeführt werden kann, beschloss die Schulpflege die Aufhebung der beiden Sprachheilkindergärten Arn und Fischenrüti auf Ende dieses Schuljahres.

Rauchverbot in Schulanlagen
Auf den 1. Juli 2008 traten die neuen Bestimmungen des kantonalen Gesundheitsgesetzes in Kraft. Sie halten unter anderem fest, dass der Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen in öffentlichen Gebäuden verboten ist. Die Schulpflege beschloss in diesem Zusammenhang, dass in allen Schul- und Sportlokalitäten der Schule Horgen das Rauchen verboten ist. Das Rauchverbot auf dem Areal der Schulanlagen beschränkt sich auf die ordentlichen Unterrichtszeiten (07.30 – 17.30 Uhr).