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Allgemeines Verbot

11. Juli 2008
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen hat am 30. Mai 2008, nach Einsicht in das Begehren der Stiftung Amalie Widmer, Amalie Widmerstrasse 11, 8810 Horgen, verfügt:

Unberechtigten wird das Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf den Liegenschaften Kat. Nr. 9’313 (später Kat. Nr. 11’398), Kat. Nr. 11’189 und Kat. Nr. 11’190, Amalie Widmerstrasse in 8810 Horgen, unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt.
Berechtigt sind nur die Mitarbeitenden des auf der Liegenschat Kat. Nr. 9’313 (später Kat. Nr. 11’398) errichteten Pflegezentrums, Angehörige von Bewohnern des Pflegezentrums sowie die Gäste des zugehörigen Restaurants. Berechtigt sind ausserdem Personen, welche Inhaber einer vom Pflegezentrum genehmigten Parkkarte sind.
Wer sich durch dieses Verbot in einem Rechte verletzt glaubt, kann bei der zuständigen richterlichen Behörde eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass er ein dem Verbot entgegenstehendes besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.
Die Missachtung des Verbotes wird strafrechtlich verfolgt. Der Verzeigte kann zu seiner Verteidigung dartun, dass er ein besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

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