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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

2. Mai 2008
Am Sonntag, 1. Juni 2008 finden folgende Abstimmungen statt:
A - Eidgenössische Volksabstimmung

1 - Volksinitiative vom 18. November 2005 „für demokratische Einbürgerungen“

2 - Volksinitiative vom 11. August 2004 „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“

3 - Verfassungsartikel vom 21. Dezember 2007 „für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“

B - Gemeindeabstimmung - Horgen

1 - Musikausbildung – Neuregelung und Anpassung Finanzierung 

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.
Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 10. Mai 2008, nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 30. Mai 2008 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechtes

Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimm­rechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben.
Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 11.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.15 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmung auf das Gesetz der politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

Name
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