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Gründung der Zimmerberg Informatik AG – Weiterentwicklung eines Erfolgsmodells
Das Erbringen von Informatikleistungen ist keine Kernaufgabe der Gemeinde
Das Erbringen von Informatikleistungen ist keine hoheitliche Aufgabe und stellt somit auch keine Kernaufgabe der Gemeinden dar. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren sowohl beim Bund als auch bei Kantonen und Gemeinden zahlreiche Reorganisationen im Bereich der Informatik umgesetzt. Ziel war stets, die Auslagerung der nicht-hoheitlichen Aufgaben und damit einhergehend die Stabilisierung der Informatikausgaben sowie die Herstellung der Kostentransparenz. So wurde zum Beispiel schon vor einiger Zeit das Regionale Informatikzentrum Wetzikon gegründet, das für mehrere Gemeinden und Organisationen zentral die Informatikleistungen erbringt. Das Regionale Informatikzentrum Wetzikon ist seit 2007 eine privatrechtliche Aktiengesellschaft.
Bisherige Zusammenarbeit zwischen Horgen, Thalwil und Oberrieden erfolgreich
Im Dezember 2005 haben die Gemeinden Horgen, Thalwil und Oberrieden beschlossen, im Bereich Informatik zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde die Zimmerberg Informatik (ZI) gegründet. Die ZI ist organisatorisch ein Dienstleistungszentrum der Gemeinde Thalwil, hat seinen Standort jedoch in Horgen. Seither erbringt die ZI zentral für alle drei Vertragsgemeinden die Informatikleistungen.
Vorhandenes Synergiepotenzial ausschöpfen
Mit der heutigen Organisationsform der ZI kann das mögliche Synergiepotenzial zu wenig ausgeschöpft werden. Nur die klare rechtliche Trennung zwischen Leistungserbringer und Leistungsbezüger mit schriftlich abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und einer transparenten Kosten- und Leistungsrechnung führt letztlich zu einer an den Bedürfnissen der Geschäftsprozesse ausgerichteten Informatikinfrastruktur und einer transparenten Kostenstruktur. Erfahrungen aus anderen, vergleichbaren Projekten sowie eigene Abklärungen zeigten, dass die privatrechtliche Aktiengesellschaft als Rechtsform für den Leistungserbringer das geeignete Modell darstellt, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Ziele der Zusammenarbeit
- Ausrichtung der Informatik auf die Bedürfnisse der Gemeinden durch eine zentrale Steuerung der Informatik
- Stabilisierung der Informatikkosten durch Einführung einheitlicher Standards und Volumenbündelung bei der Beschaffung
- Herstellung der Kostentransparenz durch Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
- Erhöhung der Flexibilität des Leistungserbringers durch privatrechtliche Rechtsform
- Akquisition weiterer Gemeinden oder öffentlichrechtlichen Institutionen als Kunden
Gründung der Zimmerberg Informatik AG
Die Exekutiven der Gemeinden Horgen, Thalwil und Oberrieden haben deshalb nach Abschluss von umfangreichen Vorarbeiten der Gründung der Zimmerberg Informatik AG (ZI AG) per 1. Januar 2009 zugestimmt. Die ZI AG wird über ein Aktienkapital von 900'000 Franken verfügen und vollständig im Eigentum der drei Gründergemeinden bleiben. Die Aufteilung des Aktienkapitals auf die Gemeinden Horgen, Thalwil und Oberrieden erfolgt im Verhältnis 45:45:10. Die ZI AG wird weiterhin zentral die Informatikleistungen erbringen. Im Unterschied zu heute wird jedoch eine klare Kostentransparenz hergestellt, indem Informatikleistungen nur noch auf Grund von klaren vertraglichen Vereinbarungen erbracht werden und eine betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt wird. Zudem kann die ZI AG als privatrechtliche Aktiengesellschaft auch weitere Kunden aus dem öffentlichen Bereich akquirieren und so die Kostenstruktur weiter verbessern.
Die notwendigen Leistungen richtig erbringen
Neben der Leistungserbringung wird auch der Leistungsbezug zentral gesteuert. Ein Benutzerausschuss, der sich aus den Verwaltungschefs der drei Gründergemeinden zusammensetzt, legt für alle drei Gemeinden so weit wie möglich einheitliche Standards fest und sorgt für deren Umsetzung. Der Benutzerausschuss sorgt aber nicht nur dafür, dass nur die notwendigen Informatikleistungen erbracht werden, sondern ist auch für die Einhaltung der mit der ZI AG vereinbarten Leistungs- und Qualitätsstandards verantwortlich.
Gemeindeversammlungen entscheiden im Juni
Die Gründung der ZI AG stellt rechtlich eine Beteiligung der Gemeinden an einer privaten Unternehmung dar. Dieser Entscheid liegt gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnungen in der Kompetenz der jeweiligen Gemeindeversammlung. Das Geschäft wird deshalb im Juni den Gemeindeversammlungen der Gründergemeinden zum Entscheid unterbreitet. Falls die Gemeindeversammlungen der Gründung der ZI AG zustimmen, wird diese auf den 1. Januar 2009 gegründet.