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Teilrevision des kommunalen Verkehrsrichtplans – öffentliche Bekanntmachung von notwendigen und geringfügigen Änderungen im Teilrichtplan „Öffentlicher Verkehr“

28. März 2008
Der revidierte kommunale Verkehrsrichtplan wurde an der Gemeindeversammlung vom 20. September 2007 festgesetzt und dem ARV zur abschliessenden Prüfung eingereicht.
Im bereinigten Buskonzept des ZVV und der SZU (marktverantwortliches Unternehmen im Gebiet Zimmerberg) vom Dezember 2007 ist die künftige Erschliessung des Gebiets Arn und Arn/Waldhof ausschliesslich über die Einsiedlerstrasse vorgesehen. Somit musste die Lage und die Anzahl der Haltestellen entlang der Einsiedlerstrasse (Abschnitt Hüttenstrasse bis Grenze Wädenswil) nachträglich überarbeitet werden.

Der Gemeinderat hat mit GRB 100 vom 3. März 2008 den Teilrichtplan „Öffentlicher Verkehr“ noch vor der Festsetzung durch den Regierungsrat wie folgt geringfügig geändert:

Haltestelle Arn:
Neu bei Einmündung Hüttenstrasse/Einsiedlerstrasse
Verzicht auf geplante Buswendeschlaufe

Haltestelle Aamüliweg:
Neue Haltestelle im Grenzbereich zu Wädenswil

Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. Sept. 2007 ist der Gemeinderat ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- und Rekursverfahren zwingend notwendige geringfügige Änderungen an dieser Teilrevision in eigener Kompetenz vorzunehmen. Entsprechende Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.

Diese geringfügigen Änderungen sind bereits im überarbeiteten Teilrichtplan enthalten.

Rechtsmittel:

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Beschwerde wegen Verletzung materiellen Rechts, bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich, 8090 Zürich, erhoben werden. Die in zweifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Formelle und materielle Entscheide der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.