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Hundeverabgabung 2008

25. Februar 2008
Die bisherigen Hundehalter erhalten im Februar eine Rechnung für die Hundeverabgabung 2008. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen, bzw. Sie melden uns, wenn die Rechnung nicht stimmt oder Sie keinen Hund mehr haben.

Neuanmeldungen können Sie während den Schalteröffnungszeiten beim Polizei- und Wehramt oder über den Onlineschalter vornehmen.

Hundeverabgabung:
Februar 2008 - 31. März 2008

Öffnungszeiten:
Montag, von 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 h
Übrige Tage von 08.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 h

Die Jahresabgabe inkl. Einschreibegebühr beträgt Fr. 100.00

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter des Kantons Zürich
Für verspätete Verabgabung nach dem 31. März 2008 wird ein Zuschlag bei den Gemeindetaxen erhoben. Unterlassung der Verabgabung haben Polizeibusse zur Folge.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie die ANIS AG
Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind der Gemeinde sowie zusätzlich direkt der ANIS AG zu melden (www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30).

Ermässigung
Die Abgabe kann auf die Hälfte ermässigt werden, wenn der Hund zum Schutze eines einsam gelegenen Hofes oder Hauses gehalten wird. Hundehalter haben in solchen Fällen dem Polizeivorstand rechtzeitig vor der Verabgabung ein schriftlich begründetes Gesuch einzureichen. Bereits bewilligte Ermässigungsgesuche behalten ihre Gültigkeit, sofern die örtlichen Verhältnisse noch zutreffen.


Gemeinderat Horgen