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Privater Gestaltungsplan Stäubli Areal Ost
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 1. März 2008 bis 29. April 2008 beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind bis spätestens 29. April 2008 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
www.promenade-horgen.ch
Horgen, 29. Februar 2008 GEMEINDERAT HORGEN