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Privater Gestaltungsplan Baumschule Rusterholz AG
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 22. Dezember 2007 bis 19. Februar 2008 beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind bis spätestens 19. Februar 2008 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu ent-halten.
Horgen, 21. Dezember 2007 GEMEINDERAT HORGEN
Publiziert in Kant. Amtsblatt und in der Zürichsee-Zeitung vom 21. Dezember 2007.