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Verkehrsanordnung

14. Dezember 2007
Auf Antrag des Bauamtes hat die Sicherheitsdirektion im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofbereichs folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Begegnungszone
Das Teilstück der Bahnhofstrasse zwischen der Kirch- und Seestrasse wird als Begegnungszone signalisiert.
Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben Vortritt und das Parkieren von Motorfahrzeugen ist nur auf den markierten Feldern gestattet.

Allgemeines Fahrverbot
Die Zufahrt zum Bushof zwischen dem neuen Kreisel und dem Bahnhofgebäude wird für den Verkehr mit Fahrzeugen verboten. Davon ausgenommen sind Busse.

Einbahnregime
Vom Kreisel an der Seestrasse bis zur Kirchstrasse ist der Verkehr mit Fahrzeugen Richtung Wädenswil verboten. Davon ausgenommen sind Fahrräder (Einbahnregime mit Gegenverkehr Fahrräder).


Gegen diese Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Kaspar-Escher-Haus, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat Horgen