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Erneuerungswahl Kath. Synode Hirzel-Schönenberg-Hütten

15. November 2018
Römisch-katholische Kirchgemeinde Hirzel-Schönenberg-Hütten (in Hirzel ohne Dorfteil Horgen)

Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023

Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. September 2018 ist für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Hagedorn Theophil Robert (Theo), geb. 1952, eidg. dipl. Versicherungsfachmann, Vorderi Siten 16, 8816 Hirzel.

Es wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 22. November 2018, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Hirzel-Schönenberg-Hütten (in Hirzel ohne Dorfteil Horgen) unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 20. September 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Gemeinderat Horgen erklärt den oder die Vorgeschlagene/-n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt wird am 10. Februar 2019 eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen