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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

6. November 2018

Infolge Werkleitungsbauarbeiten in der Eschtürlistrasse, muss die Eschtürlistrasse, im Abschnitt zwischen Haus Eschtürlistrasse Nr. 33 und Haus Eschtürlistrasse Nr. 24, ab Montag, den 19. November 2018, bis voraussichtlich Ende Februar 2019, in etappierten Teilstücken gesperrt werden. Im Baustellenbereich wird ein Fahrverbot, mit Ausnahme für Anwohner, signalisiert. Die signalisierte Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über die Bergstrasse. Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind soweit möglich gewährleistet.

Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeindewerke Horgen

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