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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

26. Oktober 2018
Infolge Hochbauarbeiten des See-Spitals Horgen (Spital-Neo) muss der Verkehr in der Asylstrasse, im Abschnitt Zufahrt Tertianum bis Einsiedlerstrasse, ab Montag 4. März 2019 bis voraussichtlich Ende Dezember 2021, im Einbahnverkehr, mit verbotener Fahrtrichtung Einsiedlerstrasse, geführt werden.

Die Zufahrten zu den Liegenschaften oberhalb des Tertianums erfolgen via Einsiedlerstrasse. Das Abbiegen von der Einsiedlerstrasse in die Asylstrasse ist nur für den Baustellenverkehr des See-Spitals sowie die Anwohner gestattet; die bestehende Schranke wird für diese Zeit demontiert.

Die Bushaltestelle "Spital" wird während dieser Zeit provisorisch vor den Liegenschaften Asylstrasse 10/12 betrieben. Für den Bus und den Baustellenverkehr wird zwischen der Liegenschaft Asylstrasse 9 und dem See-Spital ein provisorischer Zufahrtsweg von der Asylstrasse zur Seestrasse (Einbahn Fahrtrichtung See) errichtet.

Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig.

Tiebau Horgen

 

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