Inhalt

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen: Horgen und Wädenswil

26. Oktober 2018

L-0101291.4
110 kV-Leitung Altgass - Wädenswil (L0242)
Teilstrecke: Muffenschacht Nr. 1 (Nähe Unterwerk Horgen) bis Unterwerk Wädenswil - Kabelanlage als Ersatz des Freileitung-Plangenehmigungsgesuchs der Vorlagen Nrn. L-0165466.7 und L-0101291.3 publiziert im Amtsblatt Nr. 1 vom 6. Januar 2017

L-0165466.8
110 kV-Leitung Thalwil - Wädenswil (L0207)
- Verkabelung der Freileitung ab neuem Mast Nr. 501 (Nähe Unterwerk Horgen) bis Unterwerk Wädenswil als Ersatz des Freileitung-Plangenehmigungsgesuchs der Vorlagen Nrn. L-0165466.7 und L-0101291.3 publiziert im Amtsblatt Nr. 1 vom 6. Januar 2017

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Axpo Power AG, Parkstrasse 23, 5401 Baden die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.


Aktenauflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 26. Oktober 2018 bis 26. November 2018 in der Gemeindeverwaltung Horgen (Abteilung Hochbau) und in der Stadtverwaltung Wädenswil öffentlich aufgelegt.

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Anmeldestelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Anmeldestelle einzureichen.

Anmeldestelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Zugehörige Objekte