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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

26. Oktober 2007
Am Sonntag, 25. November 2007 finden folgende Abstimmungen statt:
A   Kantonale Volksabstimmung

1.
Zweiter Wahlgang für die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters des Kantons Zürich in den Ständerat

2.
Steuergesetz – Änderung der Besteuerung von Beteiligungserträgen

3.
Staatsbeitrag an den Bau einer neuen Tramlinie in Zürich-West zwischen Escher-Wyss-Platz und Bahnhof Altstetten

4.
A. Volksinitiative „Für eine realistische Flughafenpolitik“
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates


B   Gemeindeabstimmung Horgen

5.
Neu- und Ersatzbau Reservoir Waidli mit Trafostation

6.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen – Baukredit für die Sanierung und Aufstockung des Pfarrhauses Kirchstrasse 74 in Horgen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimm-berechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 3. November 2007, nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 23. November 2007 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. Für die Vorlage „Aufstockung des Pfarrhauses“ der Gemeinde Horgen sind nur die Angehörigen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde stimmberechtigt.

Ausübung des Stimmrechtes

Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung


Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 10.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.15 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmung auf das Gesetz der politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.