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Allgemeines Verbot
Unberechtigten wird das Parkieren auf den Grundstücken Kat.-Nr. 6946, Etzelstrasse 60 in Horgen sowie Kat.-Nr. 6345, Speerstrasse 4 – 4a in Horgen, gelegenen privaten Parkplätzen unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt.
Die Missachtung des Verbotes wird strafrechtlich verfolgt. Der Verzeigte kann zu seiner Verteidigung dartun, dass er ein besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeammann- und Betreibungsamt | 044 728 42 44 | betreibungsamt@horgen.ch |