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Sonntagsverkäufe im Advent 2007

29. Oktober 2007
Gestützt auf § 5 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes vom 1.05.2004, in Verbindung mit den bundesrechtlichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen, können im Kanton Zürich maximal zwei Sonntagsverkäufe im Advent bewilligt werden. In Horgen findet der traditionelle Weihnachtsmarkt 2007 neu 1 x statt am: Fr. 30.11. - So. 2.12. Entsprechend werden für die Verkaufsgeschäfte im ganzen Gemeindegebiet Horgen folgende Sonntagsverkäufe festgelegt und bewilligt:


Daten:2. Dezember 2007 und 23. Dezember 2007
Ladenöffnungszeiten:keine zeitlichen Beschränkungen mehr!


Für diese Sonntage sind keine Gesuche bei der Gemeinde mehr erforderlich.

Arbeitsgesetzliche Voraussetzungen für Sonntagsverkäufe im Advent:
Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an diesen Sonntagen ist generell beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Arbeitnehmerschutz, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich, mindestens 10 Tage vor dem Anlass eine Bewilligung einzuholen. (043 259 91 00)
Am 25./26. Dezember (Weihnachten/Stephanstag) ist ein Doppelfeiertag. Das dringende Bedürfnis für Sonntagsarbeit ist hier nicht gegeben, sodass vom Amt für Wirtschaft und Arbeit, für die Beschäftigung von Personal, für den 25./26.12.07 keine Sonntagsarbeiten bewilligt werden. Entsprechend dürfen die Gemeinden hier keine Ladenöffnungen bewilligen.

Horgen, Oktober 2007
Polizeiausschuss Horgen