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Allgemeines Verbot

7. September 2007

Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen hat am 31. Juli 2007, nach Einsicht in das Begehren der Pensionskasse Ciba Spezialitätenchemie, Basel, vertreten durch die Privera AG, Täfernstrasse 16, 5405 Baden-Dätwil, verfügt:

Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Besucherparkplätzen der Liegenschaft Kat.-Nr. 11310 an der Seestrasse 292/294 in 8810 Horgen unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.00 untersagt.

Wer sich durch dieses Verbot in einem Rechte verletzt glaubt, kann bei der zuständigen richterlichen Behörde eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass er ein dem Verbot entgegenstehendes besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

Die Missachtung des Verbotes wird strafrechtlich verfolgt. Der Verzeigte kann zu seiner Verteidigung dartun, dass er ein besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

7. September 2007 GEMEINDEAMMANNAMT HORGEN M. Rhiner

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