Inhalt
Verkehrsanordnung
Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Zone „Gehren - Sennhüttenstrasse“
- Sennhüttenstrasse
- Steinbruchstrasse von der Einsiedlerstrasse bis zur Heubachstrasse
- Gehrentrasse
- Reithystrasse
- Aubrigstrasse
- Institutweg
- Höhenstrasse
- Strasse Im Schnegg
- Gstaldenstrasse
- Erlentrasse
- Birkenstrasse
- Parallelstrasse zur Einsiedlerstrasse zwischen der Mühlebachstrasse und der Strasse Im Schnegg
- Mühlebachstrasse
- Fischerrütistrasse
- Etzelstrasse von der Mühlebachstrasse bis zur Katzerenstrasse
- Katzerenstrasse
- Stotzweidweg
- Drusbergstrasse
- Hintere Etzelstrasse
- Eggweg
- Rebackerstrasse
- Kirchrain von der Oberdorfstrasse bis zur Einsiedlerstrasse
- Friedbergstrasse
- Rotbühlstrasse
Aufhebung der Signalisation "Kein Vortritt" (neu Rechtsvortritt)
Steinbruchstrasse, Einmündung in die Sennhüttenstrasse
Gegen diese Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Kaspar-Escher-Haus, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.