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Ersatzwahl von einem Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege

31. August 2007
Anstelle von Iris Kieser ist für den Rest der Amtsdauer 2006 - 2010 ein neues Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege zu wählen.
Für diese Ersatzwahl ist das kant. Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 massgebend. Die evang.-ref. Kirchenpflege hat die Durchführung dieser Ersatzwahl dem Wahlbüro Horgen übertragen.

Nach Art. 4 der Kirchgemeindeordnung ist eine Stille Wahl möglich. Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen, d.h. bis 10. Oktober 2007, dem Wahlbüro Horgen einzureichen, unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das auf dem Gemeinderatssekretariat, Büro 501 im Gemeindehaus, abgeholt oder telefonisch angefordert werden kann (Tel. 044 728 42 88). Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Horgen unterzeichnet sein. Wenn nicht mehr als ein Vorschlag eingeht, so wird dieser anschliessend publiziert. Werden innert sieben Tagen nach dieser Publikation nicht weitere, ebenfalls von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnete Vorschläge eingereicht, so wird die vorgeschlagene Person von der evang.-ref. Kirchenpflege Horgen als gewählt erklärt. Geht jedoch mehr als ein Vorschlag ein, so ist eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren, d.h. ohne gedruckte Wahlzettel, durchzuführen. Der nächstmögliche Wahltermin ist der 24. Februar 2008.

Wahlbüro Horgen
31. August 2007