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Bauausschreibung / Denkmalschutz

17. August 2007
Der Gemeinderat Horgen hatte mit Beschluss Nr. 344 am 19. August 1996, gestützt auf § 213 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG), den seeseitigen Teil des Wohnhauses Assek.Nr. 244 (Rotwegstrasse 3) auf dem Grundstück Kat.Nr. 11240 an der Rotwegstrasse, im Eigentum der Stäubli International AG, Poststrasse 5, 8808 Pfäffikon SZ, aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wurde verzichtet.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, d.h. bis am 17. September 2007, bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Formelle und materielle Urteile der Baurekurskommissionen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Beschluss des Gemeinderates kann während der Rekursfrist beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.


Horgen, 17. August 2007                                                                                                 Der Gemeinderat