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Generelles Feuerverbot

27. Juli 2018
Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Horgen

Ab sofort ist das Feuern und Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet Horgen untersagt. Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Die Feierlichkeiten zum 1. August in der Seerose finden, wie geplant, statt.

Die aussergewöhnliche Trockenheit und die anhaltend hohen Temperaturen haben die Brandgefahr für Wald, Wiesen, Felder und Böschungen stark erhöht. Bereits kleine Funkenwürfe könnten gefährliche Brände entfachen. Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewittern am Wochenende, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge zu erwarten.

Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Horgen die Waldbrandgefahr als gross eingestuft und für das Gemeindegebiet ein generelles Feuerverbot erlassen:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht im Garten, auf Balkonen oder Grillplätzen);
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem Gemeindegebiet (dies umfasst nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, Bengalischen Fackeln oder Knallkörpern wie "Frauenfürze" etc.);
  • Keine Höhenfeuer;
  • Die Feier zum 1. August in der Badi Seerose findet wie geplant statt. Es besteht keine Möglichkeit Kleinfeuerwerk abzubrennen;
  • Kein Feuern in fest installierten Grillplätzen wie beispielsweise beim Bergweiher oder am See;
  • Das private Grillieren mit einem Holzkohlegrill ist unter Aufsicht und Einhalten der gebotenen Sicherheitsmassnahmen (eigener Garten/Balkon) gestattet;
  • Alle Verkäufer von Feuerwerk sind bis zum Widerruf des Verbots verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist;
  • Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und würde allenfalls erst nach ergiebigen flächendeckenden Niederschlägen verbunden mit einem Temperaturrückgang, aufgehoben.

Gemeinderat Horgen