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Pilzkontrolle

28. Juli 2018
Ab Samstag, 4. August 2018 bis Ende Oktober 2018 wird für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Wädenswil eine zentrale Pilzkontrolle in Horgen angeboten.

Kontrollzeiten*

Montag 19.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch, Samstag und Sonntag 18.00 - 19.00 Uhr


*Im November nur auf Anfrage, Telefon 043 244 00 88

Die Pilzkontrolle wird für alle beteiligten Gemeinden zentral in Horgen durchgeführt.

Lokalität
Gärtnerhaus auf dem Friedhofsareal
Kirchstrasse 58, 8810 Horgen
(50 m oberhalb reformierter Kirche, Eingang von Seite Kirchstrasse)

Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983:

§ 2      
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

§ 5      
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

§ 6
Übertretungen dieser Verordnung kann mit Busse bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.

Für Hirzel, Horgen, Oberrieden und Wädenswil amten als Ortspilzexperten:

Godi Leuthold, Horgen; Anton Kälin, Horgen; Susanne Hofmann, Hirzel

Auskünfte unter:
Godi Leuthold
Telefon 043 244 00 88
godi.leuthold@bluewin.ch

oder bei allgemeinen Fragen Energie- und Umweltamt Horgen, 044 728 42 91, energieumweltamt@horgen.ch.

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