Inhalt
Privater Gestaltungsplan „Tödistrasse 62“ - öffentliche Auflage
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 18. Mai 2018 bis 17. Juli 2018 beim Hochbauamt (Büro 510), Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind spätestens bis zum 17. Juli 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |