Inhalt

Einladung zur Gemeindeversammlung

30. April 2018
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 7. Juni 2018, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
1.Umbau und Sanierung Wohnhaus alte Landstrasse 37 - Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1'192'000.00
2.Zusammenlegung der ARA Horgen und Thalwil zur neuen ARA Zimmerberg - Projektierungskredit von Fr. 1'632'500.00 - Genehmigung
3.Teilrevision Siedlungsentwässerungsverordnung - Genehmigung
4.Teilrevision Bau- und Zonenordnung Bahnhof Horgen Oberdorf - Zustimmung
5.Privater Gestaltungsplan "Silo Bahnhof Horgen Oberdorf" - Zustimmung
6.Privater Gestaltungsplan "Alter Sternen" - Zustimmung
7.Kommunale Gebührenverordnung - Genehmigung
8.Jahresrechnung 2017 Politische Gemeinde Hirzel - Genehmigung
9.Jahresrechnung 2017 Politische Gemeinde Horgen (inkl. Jugendpolitik Horgen) - Genehmigung
10.Bauabrechnungen - Genehmigung
  • Sportbad Käpfnach - Ersatz Seewasser- und Filterpumpen, Ersatz Steuerungsschrank Badewasserkontrolle
  • Kindergarten Heubach - Neubau Doppelkindergarten
  • Schulhaus Wührenbach, Horgenberg - Sanierung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen ferner im Präsidialamt (Gemeindehaus Horgen) zur Einsicht auf und werden auf www.horgen.ch publiziert.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis am 24. Mai 2018, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung