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Bericht Jahresrechnung 2017

9. April 2018
Jahresrechnung 2017 schliesst mit einem Plus von 13,6 Mio. Fr.
Der Rechnungsabschluss 2017 liegt deutlich über den Erwartungen. Sehr hohe Steuereinnahmen bei den juristischen Personen (Firmen), Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern sowie bei den Quellensteuern und eine vorbildliche Ausgabendisziplin haben zu einem ausserordentlich guten Gesamtergebnis geführt. Dies, obwohl erstmals eine Rückstellung im Finanzausgleich von 28 Mio. Fr. gebildet wurden. Die Rechnung 2017 wird erstmals mit 46,7 Mio. Fr. Aufwand in der Position Finanzausgleich belastet. Damit werden bereits für 2017 und 2018 als Übergang zu HRM2 bereinigte Ergebnisse vorliegen. Markante Steuermehreinnahmen und die damit verbundene steigende Steuerkraft pro Kopf bedeuten somit auch, dass mehr in den Finanzausgleichstopf einbezahlt werden muss.

Die Jahresrechnung 2017 schliesst mit Aufwendungen von Fr. 229'548'581.11 (VA: Fr. 200'596'000.00) und Erträgen von Fr. 243'123'714.94 (VA: Fr. 200'578'000.00) ab. Der Ertragsüberschuss 2017 beträgt Fr. 13'575'133.83 (VA: Aufwandüberschuss Fr. 18'000.00).

Im Gemeindegut werden ordentliche Abschreibungen von 6,1 Mio. Fr. und budgetierte zusätzliche Abschreibungen von 1,5 Mio. Fr. vorgenommen.

Die Verbesserung der Jahresrechnung gegenüber dem Voranschlag um über 13,6 Mio. Fr. ist hauptsächlich auf die ausserordentlich hohen Steuereinnahmen von insgesamt 149,1 Mio. Fr. (VA Fr. 105,7 Mio.) zurückzuführen (Mehreinnahmen von rund 43,4 Mio. Fr.). Im Gegenzug resultieren durch die Rückstellungen im Finanzausgleich 28,0 Mio Fr. Mehrausgaben bei den Beiträgen an den Ausgleichsfonds.

Auf den ersten Blick sind die Steuermehreinnahmen wiederum sehr erfreulich, doch die Steuermehreinnahmen werden im Jahr 2019 mehrheitlich in den Finanzausgleich fliessen. Die Rechnung 2017 (massgebend war der Abschluss 2015) wurde "lediglich" mit 18,7 Mio. Fr. belastet, in der Rechnung 2018 (massgebend ist der Abschluss 2016) sind es bereits 30,4 Mio. Fr. Im Jahr 2019 muss mit Beitragszahlungen von ungefähr Fr. 46,7 Mio. Fr. gerechnet werden. Aus diesem Grund werden nun in der Jahresrechnung 2017 erstmals Rückstellungen für den Finanzausgleich gebildet. Somit wird die Rechnung 2017 mit 46,7 Mio. Fr. (statt 18,7 Mio. Fr.) in der Position Beiträge an den Ausgleichsfonds (Finanzausgleich) belastet.

Bei den Steuererträgen fallen die Mehreinnahmen bei den Steuern des Rechnungsjahres (+ 17,8 Mio. Fr.) ins Gewicht. Diese Einnahmen basieren noch auf einem Steuerfuss von 87 % (Politische Gemeinde inkl. Schule). Der Anteil juristischer Personen (Firmen) am Steueraufkommen Rechnungsjahr erhöht sich von 37 % auf rund 48 %.

Die Einnahmen aus Steuern früherer Jahre belaufen sich auf 26,7 Mio. Fr. (+ 12,6 Mio. Fr.). Dies aufgrund wiederum sehr hoher Nachveranlagungen von juristischen Personen durch den Kanton. Der Anteil juristischer Personen an Steuern früherer Jahre ist weiterhin bei sehr hohen 52 % (Jahr 2015 von 10 % auf 36 %; Jahr 2016 von 36 % auf 53 %).

Die Einnahmen aus den Quellensteuern belaufen sich auf 7,2 Mio. Fr. Die budgetierten 3 Mio. Fr. werden somit um über 4 Mio. Fr. übertroffen. Diese nicht voraussehbaren Mehreinnahmen sind auf den unregelmässigen Abrechnungsmodus des Kantons zurückzuführen (Rechnung 2016: Mindereinnahmen von 4,1 Mio. Fr.).

Der Beitrag an den Finanzausgleich steigt um 28 Mio. Fr. auf 46,7 Mio. Fr. an. Bisher wurden in Horgen keine Rückstellungen gebildet. Gemäss Verordnung über den Gemeindehaushalt ist es den Zahler-Gemeinden erlaubt, nach bisheriger Rechnungslegung (HRM1) Rückstellungen zu bilden. Wird einmal damit begonnen, muss die Praxis in den Folgejahren weitergeführt werden. Im neuen Gemeindegesetz (HRM2) werden die Rückstellungen ab 2019 für alle Gemeinden zur Pflicht.

Neben dem Eigenkapital von rund 136,5 Mio. Fr. ist in den Passiven ein Fremdkapital von rund 113 Mio. Fr. enthalten. Davon sind noch 45 Mio. Fr. langfristige Schulden (Darlehen) sowie Rückstellungen von 31 Mio. Fr. (davon 28 Mio. Fr. Finanzausgleich) vorhanden.

Ziel war und ist es, die anstehenden Investitionen der nächsten Jahre aus eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie auch künftig der Abbau von Schulden. Denn obwohl das weiterhin günstige Zinsumfeld grundsätzlich Investitionen begünstigt, muss die Belastung des Haushaltes mit Kapitalkosten im Falle einer Zinserhöhung als Risiko beachtet werden.

Der Abschluss 2017 zeigt, dass Horgens Finanzen durch einen wesentlichen Anteil an juristischen Personen geprägt und deshalb stark von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig sind. In der heutigen Zeit, wo sich die wirtschaftlichen Prognosen immer wieder als volatil und unberechenbar erweisen, ist ein stabiler, attraktiver Steuerfuss als Standortfaktor umso wichtiger. Kommt hinzu, dass die Abgaben an den Finanzausgleich aufgrund des steigenden Steueraufkommens stetig steigen. Eine entsprechende Reserve wird als unerlässlich betrachtet. Es sollen aber vernünftige, keine übermässigen Reserven geschaffen werden. Aufgrund der weiterhin erfreulichen Entwicklung wurde der Steuerfuss (Politische Gemeinde inklusive Schule) auf das Jahr 2018 um 3 % auf 84 % gesenkt.

Ein aktuelles Eigenkapital von rund 136,5 Mio. Fr., ein Pro-Kopf-Nettovermögen (2013 - 2017) von rund Fr. 2‘400.00, ein durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad von 148,2 % sowie die zusätzlich getätigten Abschreibungen in den vergangenen Jahren von über 30 Mio. Franken im Steuerhaushalt, bestätigen die bisherige Finanzpolitik des Gemeinderats.

Die strikte Ausgabenkontrolle und die für das Jahr 2018 (im Hinblick auf HRM2 letztmals möglich) budgetierten ausserordentlichen Abschreibungen im Steuerhaushalt von 10 Mio. Fr. sowie eine nicht maximale, sondern eine optimale und pragmatische Umsetzung von HRM2, garantieren auch künftig einen gesunden Horgner Finanzhaushalt.