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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

16. März 2018
Öffentliche Planauflage

Horgen.
L-224207.2
0.4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Moorschwandstrasse 5
  • Neue Erschliessung Zürcherstrasse 11 (Eichlochhütte)

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Gemeindewerke Horgen, Elektrizitätswerk, Seestrasse 335, 8810 Horgen im Namen der Gemeindewerke Horgen, Seestrasse 335, 8810 Horgen, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 16. März bis 30. April 2018 in der Gemeindeverwaltung, Hochbauamt (Büro 510), während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen

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